Beschreibung
PV-Paket Basis + SPD + APZ-Raum Intern/Extern beinhaltet alle notwendigen Maßnahmen, um Ihre selbst errichtete PV-Anlage ans Netz zu bringen, inklusive die Einrichtung eines APZ-Raums.
PV-Paket Basis + SPD + APZ-Raum Intern/Extern ist ausreichend, sofern Ihre Anlage bereits den aktuellen Anforderungen insbesondere der VDE AR N 4105 und den Technischen Anschlußbedingungen (TAB) des Versorgungsnetzbetreibers (VNB), dem Grunde nach entspricht und über ausreichend Installationsreserve verfügt. Zusätzlich rüsten wir den APZ-Raum nach und installieren einen AC-Überspannungsableiter (SPD). Fragen Sie bitte hier bei uns an, ob das PV-Paket Basis + SPD + APZ-Raum Intern/Extern ausreichend ist, oder nutzen unsere Paketsuche online.
PV-Paket Basis + SPD + APZ-Raum Intern/Extern:
Anmeldung (E1-E7) Ihrer selbsterrichteten PV-Anlage beim örtlichen Versorgungsnetzbetreiber (VNB)
- Zusammenstellung der notwendigen Anmeldeunterlagen
- Erstellung eines einpoligen Stromlaufplans
- Einholung der notwendigen Zertifikate (sofern verfügbar)
- Prüfung auf Plausibilität der technischen Unterlagen und des Messkonzeptes
- Übermittlung der Anmeldeunterlagen/-daten an den örtlichen Versorgungsnetzbetreiber (VNB)
Netzanbindung und VDE-Prüfung der Photovoltaikanlage auf Grundlage der Anerkannten Regeln der Technik
Dieser Teil erfordert eine Besichtigung der Anlage bei Ihnen vor Ort durch unsere Sachverständigen, vorab sind uns eine Systemdokumentation nebst Fotos der installierten Komponenten und PV-Generatoren vorzulegen.
- Netzanschluss inkl. Smartmeterintegration (bauseits zu stellen) und einfache Absicherung (RCD bei Notwendigkeit gegen Aufpreis!) und ohne Zählerschrankanpassung (optional möglich), die Leitungsführung ist bauseits zu stellen, Verlegung und Anschluss durch uns (bis 10 Meter inklusive)
- Austausch des SLS-Schalters gegen E-35A (VDE AR N 4101) – falls nicht notwendig erhalten Sie einen Preisnachlass von 100 Euro!
- Einrichtung eines APZ-Raums
- Nachrüstung eines AC-Überspannungsableiters (SPD)
- Plausibilitätsprüfung der technischen Unterlagen / Zertifikate
- Prüfung der Systemdokumentation nach DIN EN 62446-1 (VDE 0126-
23-1) Absatz 4 - Aufnahme der Messwerte für nachfolgende VDE-Berichtserstellungen
- Erstellung des Abnahmeprüfberichts der Photovoltaik-Anlage nach VDE 0126-23
- Erstellung des Abnahmeprüfberichts nach VDE 0100-600
- Prüfung der Schutzmaßnahmen
Fertigmeldung (E8) der PV-Anlage beim örtlichen Versorgungsnetzbetreiber
- Erstellung der Fertigmeldung (E8) und Übermittlung an den VNB
- Aufforderung zur technischen Abnahme und. ggf. Zählerwechsel vor Inbetriebnahme der Anlage
Nicht beinhaltet sind:
- Prüfung der technischen Realisierbarkeit und endgültigen Genehmigungsfähigkeit
- Prüfung auf Umsetzung individueller Vorgaben des Netzbetreibers (TAB)
- Nachträgliche Änderungsmitteilungen zum Aufbau, Messkonzept, Anlagenbetreiber (optional möglich)
- Meldungen zum Marktstammdatenregister
- Erstellung von individuellen Zertifikaten oder Datenblättern (z.B. für DIY-Speicherlösungen)
- Prüfung des Abnahmeprüfberichts des Blitzschutzsystems (Äußerer und innerer
Blitzschutz) - Prüfung der inneren und äußeren Blitzschutzanlage, welche in Verbindung mit der PV-Anlage steht
- Statik (z.B. Unterkonstruktion und Lasten hinsichtlich der Dachstatik)
- Monetäre Bewertungen zum Anlagenbetrieb
- Fragen zu Genehmigungen sowie Bauvorlagen (z.B. Brandschutzkonzepte/Denkmalschutz)
- §14a EnWG Smartmeter-Vorbereitung ist bauseits zu gegebener Zeit oder auf Verlangen des Netzbetreibers nachzurüsten (wir bieten diese Integration selbst nicht an, bitte ggf. örtlichen Elektriker beauftragen)
- Etwaige Kostenrechnungen seitens des Versorgungsnetzbetreibers (VNB)
- Begleitung der Abnahme und/oder des Zählerwechsels vor Ort
- Änderung der Netzform und/oder Austausch der Steigleitung
Gegen Aufpreis erhältlich:
- Zählerschranksanierung oder -Erneuerung
- Konfiguration der Netzparameter gemäß Vorgaben des VNB
- Umbau Zählerfelder, Kaskadenmessungen (Wärmepumpenzähler) setzen wir grundsätzlich nicht um!
- Abmeldung einzelner Stromzähler (z.B. Wärmepumpenzähler)
- Änderung des vorhandenen Messkonzeptes (z.B. Umbau von zwei auf einen Stromzähler)
Ablauf und produktspezifische Auftragsbedingungen:
Sie fragen diese Dienstleistung online an, wir mit Ihnen Kontakt auf, fordern ihre Planungsdetails an und bestätigen die Kosten, Sie erteilen uns erst dann den Auftrag. Wir melden die Anlage an, nach Freigabe durch den Netzbetreiber beginnen Sie mit der Installation.
Nach Fertigstellung kommt ein Sachverständiger zu Ihnen raus und prüft die Anlage auf Einhaltung der Anerkannten Regeln der Technik. Vorab übermitteln Sie uns Fotos, um offensichtliche Mängel möglichst im Vorfeld identifizieren zu können. Festgestellte Mängel sind bauseits zu beheben, oder sofern gewünscht, bei uns gegen Aufpreis in Auftrag zu geben. Werden für Nachprüfungen und/oder Nacharbeiten erneute Tätigkeiten/Besichtigungen vor Ort notwendig, fallen zusätzliche – oft nicht unerhebliche Kosten – an!
Ist ihre Anlage fehlerfrei, stoßen wir die Inbetriebnahme mit dem Netzbetreiber an. Noch offene Forderungen zu unseren Gunsten sind grundsätzlich vor der entsprechenden Fertigmeldung fällig, ohne vollständigen Ausgleich wird diese von uns nicht durchgeführt. In strittigen Fällen dürfen wir diese gänzlich verweigern, hierfür erstatten wir Ihnen dann die anteiligen Kosten.
Lehnt der Netzbetreiber aufgrund seiner individuellen Vorgaben eine Inbetriebnahme ab, können weitere Kosten für die Umsetzung dieser und erneute Anfahrt derselben anfallen, welche wir an Sie weiter belasten werden. Eine rechtliche Beurteilung solcher findet hier ausdrücklich nicht statt und ist im Zweifel zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber direkt zu klären. In keinem Fall werden wir Rechtsberatungen leisten oder für Sie den Klageweg bestreiten. Entsprechende Ansprüche treten wir mit Auftragsbestätigung an Sie ab.
Bitte beachten Sie: Wir treten hier als Dienstleister auf, welcher es Ihnen ermöglicht, die geplante PV-Anlage (bis auf den Netzanschluss) in Eigenleistung zu errichten. Unsere Sachverständigentätigkeit überwiegt hier deutlich, bei erheblichen Mängeln sind wir verpflichtet, wie Sie es vom TÜV bei Ihrem Fahrzeug kennen, eine Mangelbehebung vor Inbetriebnahme zu verlangen. Schlägt diese fehl, ist unwirtschaftlich oder wird diese Ihrerseits abgelehnt, ist eine Erstattung der bereits gebuchten und in Anspruch genommenen Leistungen nicht vorgesehen.