Externer APZ-Raum
Ihr Zählerschrank verfügt über keinen APZ-Raum. Kein Problem: In den meisten Netzgebieten ist auch einen externe Lösung zulässig. In einigen besteht keine Pflicht, überhaupt einen APZ-Raum einzurichten. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Versorgungsnetzbetreiber auf, um sich hier abschließend zu vergewissern!
Ein Beispiel eines externen APZ-Raums sehen Sie auf dem Foto. Hier wird ein plombierbarer Kasten nahtlos neben oder unter den Schrank gesetzt, dieser darf nicht höher als die horizontale Zählerschrankmitte gesetzt werden und selbstverständlich muss bei Ihnen vor Ort auch eine entsprechend freie Wandfläche (30cm x 30cm) vorhanden sein.
Netzbetreiber welche ein APZ-Raum verlangen (unvollständig – ohne Gewähr):
EWE Netz GmbH, Stadtwerke Osterholz, Wesernetz Bremen (SWB), Celle Uelzen Netz AG
Kein APZ wird verlangt von (unvollständig – ohne Gewähr)
EON, Avacon, Stadtwerke Achim
Bitte wählen Sie aus: