Anmeldung Ihrer PV-Anlage


Eine Photovoltaikanlage oberhalb der Bagatellgrenze für Balkonkraftwerke muss angemeldet und technisch abgenommen werden. Die elektrische Anlage ist auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, bevor wir die Netzanbindung durchführen können. Diese Dienstleistungen erhalten Sie von uns aus einer Hand. Auf Wunsch bundesweit (Inseln ausgenommen).

Energieerzeugungsanlagen sind gemäß der VDE AR N 4105 und 4100 zu errichten. Der Begriff Errichter ist klar definiert mit ein in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Unternehmen, das eine Kundenanlage oder Teile davon errichtet, erweitert oder ändert (VDE AR N 4100 Punkt 3.1.19).

Wir übernehmen hier gesetzeskonform die Errichter-Funktion. Ihre Eigenleistungen werden von uns fachmännisch begleitet und überprüft, die Netzanbindung fachgerecht durch unsere Elektrofachkräfte durchgeführt, die Gesamtanlage, also auch Ihr Eigenleistungsanteil, abschließend durch Messung, Besichtigung und Erprobung technisch abgenommen.

Wir bieten unterschiedliche Pakete an, abhängig vom Zustand Ihrer Elektroverteilung, nutzen Sie unsere Paketsuche, abschließend können Sie die Dienstleistung unverbindlich anfragen:

Sicherheitshinweis: Es besteht Gefahr für Leib und Leben, wenn Arbeiten an Elektroanlagen durch hierfür nicht ausgebildete Personen (Elektrofachkräfte) ausgeführt werden.