Wurde Ihre Anlage korrekt installiert?
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Leitfaden an die Hand, mittels dessen Sie Schritt für Schritt überprüfen können, ob die neue Photovoltaikanlage von Ihrem Solateur richtig installiert wurde. Denn Erfahrungen unserer beruflichen Praxis haben gezeigt, dass dem oft nicht so ist.
Die notwendige Systemdokumentation
Eine Systemdokumentation ist nach der DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1) erforderlich. Diese beinhaltet grundlegende Daten wie den Aufstellungsort der Anlage, dessen Anlagenbetreiber, die Kundendaten, gibt zudem Informationen zu der ausführenden Firma, bzw. den beteiligten Montageunternehmen. Des Weiteren werden die verbauten Komponenten mit ihren grundlegenden technischen Daten aufgeführt und dessen elektrische Verschaltung in einem Prinzip-Schaltbild dokumentiert. Die technischen Parameter der Gesamtanlage werden aufgeführt, heißt, wieviel Leistung in kWp können die Generatoren (PV-Module) erzeugen, mit welcher Wirkleistung in kVA arbeitet das System, welche Batteriespeicher sind verbaut.
Viele Solateure erstellen eine solche Systemdokumentation bereits in der Angebotsphase, so dass es hier selten zu Beanstandungen kommt. Wichtig ist jedoch, dass diese Dokumentationen nach Errichtung der Anlage um die VDE-Prüfprotokolle nach der VDE 0126-23 und VDE 0100-600 und Hinweise zur Notabschaltung zu ergänzen sind. Die geforderten Zertifikate zu den Komponenten sind beizufügen, wie auch dessen Datenblätter.
Was, wenn die Systemdokumentation fehlt oder nur teilweise vorliegt?
Fordern Sie Ihren Solateur auf, diese nachzureichen. Fehlen die Prüfprotokolle nach der VDE 0126-23 und VDE 0100-600, so darf dies als gravierender Mangel angesehen werden. Ohne Vorlage darf vermutet werden, dass der Solarteur sich des zusätzlichen Aufwandes gescheut hat, die entsprechenden Messungen an der Anlage durchzuführen, so dass nicht auszuschließen ist, dass die technische Sicherheit Ihrer PV-Anlage nicht festgestellt und die Anlage ungeprüft in Betrieb genommen wurde. Es ist anzuraten, die Anlage vorerst außer Betrieb zu nehmen, bis hier nachgebessert wurde.
Fehlen die VDE-Prüfprotokolle, fehlt die Systemdokumentation gänzlich oder ist eines oder beides lückenhaft, wird dies im Rahmen einer Wiederholungsprüfung (oder Schadensfalles) auffallen und spätestens dann haben Sie (und womöglich Ihr Solarteur) ein Problem und vermutlich entsprechende Folgekosten zu tragen. Eine Wiederholungsprüfung ist für private Anlagenbetreiber zwar nicht vorgeschrieben, kann aber von Ihrer Versicherung gefordert werden. Im Eigeninteresse sollten Sie eine solche Prüfung nach unserer Auffassung möglichst alle 4 Jahre durchführen lassen. Nach Neuerrichtung einer PV-Anlage ist eine Prüfung vor Gewährleistungsende (meist 2 Jahren) sinnvoll, um etwaige Installationsfehler noch reklamieren zu können. Idealerweise lassen Sie die Prüfungen von einem unabhängigen Sachverständigen oder einer Elektrofachkraft durchführen, um ein neutrales Ergebnis zu erhalten.
Elektrische Anlage (Zählerschrankanlage)
Für Sie als Laien ist es schwer zu beurteilen, ob der Solarteur sämtliche notwendigen Maßnahmen umgesetzt hat, um die elektrische Sicherheit der Anlage zu gewährleisten. Es gibt ein paar Dinge, die Sie selbst überprüfen können, ohne einen „gewischt“ zu bekommen.
SLS/SH – Schalter (Selektiver Leistungsschutzschalter)
Diesen Schalter finden Sie im Bereich unterhalb des Stromzählers im Zählerschrank Ihrer Hausverteilung. Gemäß der VDE AR N 4101 sind hier bei Einzählerplatzanlagen Sicherungen mit einem Bemessungsstrom von 35 A einzusetzen. Dieser Schalter kostet Geld, weshalb wir leider zu oft feststellen, dass hier eine Sicherung mit 40A oder gar 63A vorhanden ist.
Die kosten zwar ebenso, sind aber oft vor der Installation der PV-Anlage bereits in der Kundenanlage verbaut. Es ist daher „günstiger“, diesen einfach so zu belassen und eben nicht zu tauschen. Der Netzbetreiber verläßt sich meist auf den Elektriker, so dass dieser sich bezüglich der Auswahl des richtigen SLS nicht wirklich verantwortlich fühlt. In anderen Netzgebieten wird dagegen kein neuer Zähler gesetzt, bevor hier nachgebessert wird. Und ja, bevor hier jetzt die Fachleute schreien, ein SLS mit 50A ist sehr wohl ebenfalls zulässig, aber nur, sofern die Zählerverdrahtung im Leitungsquerschnitt auf 16qmm ertüchtigt wird. Die Ausrede einiger Elektrofachkräfte, der Netzbetreiber hätte den Einsatz eines (falschen) SLS genehmigt, lassen wir nicht gelten. Die „Meinung“ des Versorgungsnetzbetreibers ist nachrangig zu den Anerkannten Regeln der Technik, welche sich regelmäßig in den VDE-Vorschriften wiederfinden.
Der Einsatz eines falsch bemessenen SLS-Schalters ist nach unserer sachverständigen Auffassung ein gravierender Mangel an der Elektrischen Anlage. Somit sollte der Solateur oder Elektriker hier zur Nachbesserung aufgefordert werden.
Überspannungsableiter
Selten kommt es hier zu Auffälligkeiten im Rahmen unserer Sachverständigentätigkeiten. Ein Überspannungsschutz ist Plicht und die Einhaltung derer wird regelmäßig vom Netzbetreiber im Rahmen der Inbetriebnahme der PV-Anlage sorgfältig geprüft. Zumindest was die Wechselstromseite angeht. Ob eine Überspannungsschutz auch auf der Gleichstromseite einzusetzen ist, wird in der Fachwelt gern diskutiert. Viele Hersteller der Wechselrichter haben hier reagiert und statten die Geräte bereits mit einem integrierten Schutz aus. Bei den übrigen empfiehlt es sich immer, einen externen mit einzubauen. Die Sachversicherer halten einen DC-Überspannungsschutz für erforderlich, so dass es ohne einen solchen zu Schwierigkeiten bei etwaigen Schadensfällen führen könnte. Schauen Sie in die technischen Daten des Wechselrichters oder befragen den Hersteller, um als Laie beurteilen zu können, ob ihr Wechselrichter von Haus aus geschützt ist, oder eine externe Lösung notwendig (gewesen) wäre. Ohne DC-Überspannungsschutz können nach einem Gewitter durchaus sämtliche Module beschädigt werden (Durchbrennen der Bypass-Dioden), oder der Wechselrichter das Zeitliche segnen.
Beschriftung der Schaltelemente und sonstiger Komponenten
Eine PV-Anlage kostet sehr viel Geld. Da darf wohl erwartet werden, dass eine gewisse Sorgfalt an den Tag gelegt wird und sämtliche Sicherungs- und Schaltelemente sorgfältig und verständlich beschriftet werden. Idealerweise werden Hinweise auf die Verfahrensweise zur Notabschaltung angebracht, sollte eine Notstromfunktion installiert wurden sein, müssen Hinweise hierzu angebracht werden. Zum Abschluss ist ein Schild oder Aufkleber anzubringen, welcher darauf hinweist, dass eine PV-Anlage vorhanden ist, idealerweise am Schaltschrank selbst, und bei größeren Anlagen an der Eingangstür des technischen Betriebsraumes.
Wir bewerten mangelhafte Beschriftungen als geringfügige Mängel, nachgebessert werden sollte trotzdem. Sie können hier Ihren Solarteur in die Verantwortung nehmen, ist ihnen dies zu umständlich, besorgen oder fertigen Sie sich diese Beschriftungen selbst, und bringen diese entsprechend an. Vorgefertigte genormte Aufkleber sind teilweise für geringes Geld im Internet bestellbar.
Montagevorschriften Wechselrichter, Batterien, Generatoren, Unterkontruktion
Auch hier gibt es so einiges zu beachten, was jedoch den Umfang dieses Artikels sprengen würde. Eine gute Übersicht über die einzuhaltenden Montagebedingungen liefert hier der Verband der Sachversicherer mit der VdS 3145. Für Flachdachanlagen wurde in 2023 die VdS 6023 veröffentlicht, nachdem ein einschlägiges Urteil des OLG Oldenburg publik wurde. Beides sind durchaus lesenswerte Dokumente, welche Ihnen hilfreich sein können, Schritt für Schritt die Qualität Ihrer PV-Anlage einschätzen zu können. Kommen diesbezüglich Zweifel auf, sprechen Sie Ihren Solarteur hierauf unbedingt an. Im Streitfall holen Sie die Meinung eines unabhängigen Sachverständigen ein. Nichts ist schlimmer, als in vielleicht vielen Jahren die Module in Nachbars Garten vorzufinden, wenn die Gewährleistung längst abgelaufen und der Solarteur mit seiner Firma längst nicht mehr existent ist.
Prüfungen bis ins Detail
PV-Gutachter steht Ihnen hier gern mit seiner Erfahrung und seinen Sachverständigen beiseite, sofern Sie eine grundlegende Überprüfung vornehmen lassen möchten. Sprechen Sie uns einfach an.