Abnahme und Prüfung von PV-Anlagen

Warum eine Fachkraft Pflicht ist

Grundsätzlich dürfen Sie sich ihren Traum einer Photovoltaik-Anlage auch in Eigenleistung erfüllen. Auch kommt die Hinzuziehung eines Fachunternehmens in Frage. Doch bevor die Anlage in Betrieb gehen darf, bedarf es immer einer Elektrofachkraft. Die von PV-Gutachter eingesetzten Sachverständigen bringen diese Qualifikation gleich mit und helfen dabei weiter. Ob dem DIY-Kunden oder dem Fachunternehmer, welcher seine Qualitätsansprüche durch externe Überprüfung hoch halten möchte.

Nachfolgend beleuchten wir die einzelnen Schritte, welche notwendig sind:

Abnahme:

  • Rechtlicher Akt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): Hierbei bestätigt der Kunde, dass die Photovoltaikanlage vertragsgemäß errichtet wurde und mängelfrei ist. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Anlage in Betrieb genommen werden kann. Entfällt bei DIY-Anlagen, mit Ausnahme der von einer Elektrofachkraft auszuführenden Anschlußarbeiten ans öffentliche Stromnetz.
  • Kann durch den Auftraggeber selbst oder durch unabhängige Experten erfolgen: Der Auftraggeber kann die Abnahme selbst durchführen, wenn er über ausreichende Fachkenntnisse verfügt. Ansonsten können unabhängige Experten, wie z. B. Sachverständige von PV-Gutachter hinzugezogen werden.

Prüfung:

  • Technische Untersuchung der Anlage auf den ordnungsgemäßen Zustand: Hierbei wird überprüft, ob die Anlage den relevanten Normen und Gesetzen entspricht und sicher betrieben werden kann.
  • Umfasst Ordnungs-, Funktions- und Messprüfungen: Die Ordnungsprüfung stellt sicher, dass die Anlage korrekt installiert wurde. Die Funktionsprüfung überprüft, ob die Anlage wie vorgesehen funktioniert. Die Messprüfung stellt sicher, dass die elektrischen Werte der Anlage den Normen entsprechen.
  • Muss vor der Abnahme durchgeführt werden: Die Prüfung ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Anlage sicher und zuverlässig ist.
  • Darf nur von anerkannten Elektrofachkräften durchgeführt werden: Die Prüfung erfordert Fachkenntnisse im Bereich der Elektrotechnik und der Photovoltaik.

Inbetriebnahme:

  • Anschluss der Anlage an das öffentliche Stromnetz durch einen zugelassenen Elektriker: Dies darf nur von einer Person durchgeführt werden, die über die entsprechende Qualifikation und Zulassung verfügt.
  • Vor der Inbetriebnahme muss die Anlage von einer Elektrofachkraft nach den relevanten Normen und Gesetzen geprüft werden: Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Anlage sicher an das Stromnetz angeschlossen werden kann.

Zusammenfassung:

  • Sowohl Abnahme als auch Prüfung sind für den Betrieb einer Photovoltaikanlage notwendig: Die Abnahme ist ein rechtlicher Akt, die Prüfung eine technische Untersuchung.
  • Die Prüfung muss vor der Abnahme durchgeführt werden: Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Anlage sicher und zuverlässig ist.
  • Inbetriebnahme darf nur durch einen zugelassenen Elektriker erfolgen: Dies darf nur von einer Person durchgeführt werden, die über die entsprechende Qualifikation und Zulassung verfügt.

PV-Gutachter:

  • Bietet die Prüfung von Photovoltaikanlagen nach DIN VDE 0100-600 und DIN EN 62446 / VDE 0126-23-1 an: PV-Gutachter vermittelt und beschäftigt unabhängige Sachverständige, die die Prüfung von Photovoltaikanlagen durchführen können.
  • Unterstützt bei der Bewertung, ob alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind: PV-Gutachter kann Ihnen helfen, festzustellen, ob Ihre Photovoltaikanlage alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
  • Anschluss an das Stromnetz: PV-Gutachter übernimmt gerne die Arbeiten der notwendigen Elektrofachkraft, schließt die Anlage an, übernimmt auch notwendige Zählerschrankarbeiten.
  • Bietet die Netzanmeldung für DIY-Anlagen an: Ist die Anlage mangelfrei, meldet PV-Gutachter diese fertig und sorgt für den ggf. notwendigen Zählerwechsel.
  • Online-Shop zur Beauftragung von Sachverständigen: Sie können PV-Gutachter einfach online beauftragen, Ihre Photovoltaikanlage zu prüfen und auf Wunsch an- und fertigzumelden.