Vertragsbedingungen für Privat- und Schiedsgutachten


Zwischen

dem Auftraggeber

und

dem von PV-Gutachter.online eingesetzten oder beauftragten Sachverständigen

kommt mit Bestellung folgender Gutachtervertrag zustande:

§ 1 Auftragsgegenstand

Der Sachverständige wird beauftragt, das Gutachten zu erstellen.

§ 2 Fristen

Der Sachverständige verpflichtet sich, das Gutachten innerhalb 3 Monaten fertigzustellen.

§ 3 Vergütung

Für die Erstellung des Gutachtens erhält der Sachverständige ein Honorar gemäß Preisliste. Das Honorar ist nach Abnahme des Gutachtens fällig und zahlbar. Gezahlte Anzahlungen werden verrechnet, ein etwaiges Guthaben innerhalb 14 Tagen erstattet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Sachverständigen alle für die Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:

  • Dem Sachverständigen den Zugang zum Begutachtungsobjekt zu ermöglichen.
  • An Besprechungen und Begehungen des Begutachtungsobjekts teilzunehmen.
  • Dem Sachverständigen alle relevanten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
  • Dem Sachverständigen alle für die Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.
  • Den Sachverständigen unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die für das Gutachten von Bedeutung sein können.

§ 5 Urheberrecht

Das Gutachten ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt beim Sachverständigen.

Der Auftraggeber darf das Gutachten nur zum eigentlichen Zwecke verwenden. Eine Veröffentlichung oder die Verwendung des Gutachtens in anderen Verfahren ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Sachverständigen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen steht dem Sachverständigen für jeden Fall eines Verstoßes die identische Vergütung für das Gutachten zu.

§ 6 Schweigepflicht

Der Sachverständige verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln, es ist ihm jedoch gestattet, diese mit zur Durchführung der Begutachtung beauftragten Dritten (Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter etc.) in notwendigem Umfang zu teilen.

§ 7 Haftung

Der Sachverständige haftet für Vorsatz und Grobe Fahrlässigkeit.

§ 8 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages wirksam.